Der Arzt hält das vergrößerte Hörgerät in seinem Büro und konzentriert sich auf das Produkt

Hörgeräte von der Krankenkasse: Wie funktioniert es?

Die Krankenkasse übernimmt in vielen Fällen die Kosten für Hörgeräte, doch der Prozess kann kompliziert wirken. Zunächst müssen Sie einen Hörtest von einem HNO-Arzt oder einem Hörakustiker durchführen lassen, der einen Hörverlust bestätigt. Mit dieser Diagnose erhalten Sie eine Verordnung für ein Hörgerät. Danach wählen Sie zusammen mit einem Hörakustiker ein passendes Modell aus. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel einen Teil oder die gesamten Kosten für ein Basisgerät. Für höherwertige Modelle können Zuzahlungen erforderlich sein. Es ist wichtig, sich vorab bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Leistungen zu informieren.

Wie oft zahlt die Krankenkasse Hörgeräte?

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel alle sechs Jahre die Kosten für neue Hörgeräte, vorausgesetzt, der Bedarf ist medizinisch nachgewiesen. Sollte sich Ihr Hörvermögen während dieses Zeitraums verschlechtern, kann eine frühere Kostenübernahme in Betracht gezogen werden. In solchen Fällen ist eine erneute ärztliche Verordnung notwendig. Es ist ratsam, sich vorab bei der Krankenkasse über individuelle Bestimmungen und mögliche Ausnahmen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Versorgung erhalten.

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Welche Preise für Hörgeräte übernimmt die Krankenkasse?

Wenn es um Hörgeräte geht, ist es wichtig, die Preise zu kennen und zu verstehen, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. In Deutschland variiert der Preis für Hörgeräte erheblich, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Typ des Geräts, den technischen Funktionen und der Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des Nutzers.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Hörgeräte, jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag, der als Festbetrag bezeichnet wird. Dieser Betrag deckt meist die Kosten für Basisgeräte ab, während moderne, fortschrittliche Hörgeräte zusätzliche Kosten verursachen können. Nutzer sollten sich bei ihrer Krankenkasse informieren, um genaue Informationen über die Übernahme der Kosten und mögliche Zuschüsse zu erhalten.

Kann die Krankenkasse ein neues Hörgerät ablehnen?

Es kann frustrierend sein, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für ein neues Hörgerät ablehnt. Diese Ablehnung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, einschließlich unzureichender medizinischer Notwendigkeit oder fehlender Dokumentation. Oftmals fordern die Krankenkassen Nachweise über die Wirksamkeit und den Bedarf des neuen Geräts, insbesondere wenn es sich um ein Upgrade oder eine neuere Technologie handelt. Wenn eine Ablehnung erfolgt, ist es wichtig, die genauen Gründe zu verstehen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Patienten sollten in solchen Fällen mit ihrem Hörakustiker sprechen, der helfen kann, die notwendigen Unterlagen bereitzustellen und den Antrag erneut einzureichen.

Hörgeräte mit Zuzahlungen

Die Kosten für Hörgeräte können erheblich variieren, und nicht alle werden vollständig von der Krankenkasse übernommen. In vielen Fällen müssen Patienten eine Zuzahlung leisten, die von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Art des Hörgeräts und die individuellen Bedürfnisse des Nutzers. Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten für Standardhörgeräte, während für höherwertige Modelle oder spezielle Funktionen oft zusätzliche Zuzahlungen erforderlich sind. Es ist wichtig, sich im Voraus über die genauen Zuzahlungsmodalitäten zu informieren und eventuell mehrere Angebote zu vergleichen, um die besten Optionen zu finden.

Hörgeräte Kostenübernahme durch die Krankenkasse 2025

Im Jahr 2025 wird die Kostenübernahme für Hörgeräte durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland voraussichtlich weiterhin eine zentrale Rolle für Menschen mit Hörverlust spielen. Aktuell übernehmen die Krankenkassen die Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte, sofern ein ärztlich bestätigter Hörverlust vorliegt. In den kommenden Jahren könnten sich die Richtlinien jedoch ändern, um den steigenden Anforderungen an moderne Hörlösungen gerecht zu werden. Versicherte sollten sich darauf einstellen, dass die Höhe der Kostenübernahme von der jeweiligen Krankenkasse und dem gewählten Modell abhängt. Es wird empfohlen, sich im Voraus über die verschiedenen Tarife und die damit verbundenen Eigenanteile zu informieren. Darüber hinaus könnten Zusatzleistungen wie technische Anpassungen und Beratungsangebote für Versicherte von Bedeutung sein. Die kontinuierliche Entwicklung der Hörgerätetechnologie wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren die Diskussion über die Kostenübernahme durch die Krankenkassen prägen, sodass eine umfassende Aufklärung der Versicherten unerlässlich ist.

Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?

Die Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse ist ein wichtiger Aspekt für Menschen mit Hörverlust. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein Basismodell eines Hörgeräts, das den medizinischen Standards entspricht. Die genaue Höhe der Kostenübernahme kann jedoch variieren, abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und dem individuellen Bedarf des Patienten. Bei speziellen Anforderungen oder höherwertigen Hörgeräten, die zusätzliche Funktionen bieten, müssen häufig Zuzahlungen geleistet werden. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf eines Hörgeräts umfassend zu informieren und mit der Krankenkasse zu klären, welche Kosten übernommen werden. So können Sie sicherstellen, dass Sie die für Sie passende Lösung finden.

Hörgeräte von der Krankenkasse: Welche Modelle?

Die Auswahl an Hörgeräten, die von der Krankenkasse übernommen werden, ist vielfältig und reicht von Basis- bis zu fortschrittlichen Modellen. Gesetzliche Krankenkassen bieten in der Regel eine Kostenerstattung für Standardgeräte, die grundlegende Funktionen zur Verbesserung des Hörvermögens bieten. Diese Geräte sind häufig nicht die neuesten Modelle, verfügen jedoch über die notwendige Technologie, um alltägliche Kommunikationsbedürfnisse zu erfüllen. Für Menschen mit speziellen Anforderungen, wie z.B. stärkerem Hörverlust oder zusätzlichen Hörschwierigkeiten, stehen auch erweiterte Modelle zur Verfügung, die erweiterte Funktionen wie Bluetooth-Konnektivität oder Geräuschunterdrückung bieten. Diese Modelle erfordern jedoch meist eine zusätzliche Zuzahlung, die je nach Krankenkasse unterschiedlich sein kann. Es ist wichtig, sich vor der Wahl eines Hörgeräts umfassend zu informieren und verschiedene Modelle zu vergleichen, um die beste Lösung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.

Unsichtbare Hörgeräte und die Krankenkasse

Unsichtbare Hörgeräte sind eine beliebte Wahl für Menschen, die eine diskrete Lösung zur Verbesserung ihres Hörvermögens suchen. Diese Geräte werden tief im Gehörgang platziert und sind nahezu unsichtbar. Auch wenn sie in der Regel teurer sind als herkömmliche Hörgeräte, bieten viele Nutzer den Vorteil der Ästhetik und des Komforts. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann hier variieren. In vielen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Standardgeräte, während bei unsichtbaren Hörgeräten häufig Zuzahlungen erforderlich sind. Es ist wichtig, sich im Voraus über die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung bei einem Hörakustiker in Anspruch zu nehmen.

CROS-Hörgeräte und die Krankenkasse

CROS-Hörgeräte sind für Menschen mit einseitigem Hörverlust konzipiert. Diese Geräte erfassen Schall von der weniger hörenden Seite und übertragen ihn zum besseren Ohr, was das Hören in sozialen Situationen erheblich verbessert. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für CROS-Hörgeräte ist jedoch nicht immer gewährleistet. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Grundversorgung, während für CROS-Modelle oft eine Zuzahlung erforderlich ist. Es ist ratsam, sich direkt bei der Krankenkasse zu erkundigen, um die genauen Kosten und eventuelle Zuschüsse zu klären.
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Die Krankenversicherungen in Deutschland

In Deutschland haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Hörgeräte durch ihre Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für die Versorgung mit Hörgeräten, wenn ein ärztlich bestätigter Hörverlust vorliegt. Die Höhe der Kostenübernahme kann jedoch variieren, abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und dem ausgewählten Hörgerät. In der Regel erhalten Versicherte eine Pauschale, die für Standardgeräte ausreicht, während für höherwertige Modelle ein Eigenanteil zu zahlen ist.  Zusätzlich bieten viele private Krankenversicherungen (PKV) umfassendere Leistungen, die je nach Tarif auch die Kosten für moderne Hörgeräte, Zubehör und zusätzliche Dienstleistungen abdecken. Einige Krankenkassen bieten zudem spezielle Programme zur Unterstützung von Menschen mit Hörverlust an, die zusätzliche Beratungsleistungen und Hilfestellungen beinhalten.

Hier sind einige der bekanntesten Krankenkassen in Deutschland und ihre Leistungen für Hörgeräte:

TK: Techniker Krankenkasse

  • Umfassende Kostenübernahme: Die Techniker Krankenkasse ist bekannt für ihre weitreichende Kostenübernahme für Hörgeräte. Versicherte können mit einer hohen Erstattung für verschiedene Gerätetypen rechnen, einschließlich hochmoderner Modelle.
  • Zusätzliche Beratung: Die TK bietet zudem eine umfassende Beratung an, in deren Rahmen Experten die Versicherten bei der Auswahl des passenden Gerätes unterstützen, unter Berücksichtigung ihrer individuellen Hörbedürfnisse und persönlichen Vorlieben.

AOK: Allgemeine Ortskrankenkasse

  • Kostenübernahme für Standard-Hörgeräte: Die AOK übernimmt die Kosten für Standard-Hörgeräte, sofern eine medizinische Diagnose einer Hörminderung vorliegt. Dies schließt sowohl hinter dem Ohr (HdO) als auch im Ohr (IdO) sitzende Geräte ein.
  • Zusätzliche Leistungen: Neben der Kostenübernahme bietet die AOK auch zusätzliche Dienstleistungen an, wie persönliche Beratung, um den Versicherten bei der Auswahl des geeigneten Gerätes zu unterstützen. Darüber hinaus kann Unterstützung bei speziellen oder modifizierten Hörgeräten angeboten werden.

DAK-Gesundheit

  • Unterstützung beim Erwerb von Hörgeräten: Die DAK-Gesundheit leistet einen erheblichen Beitrag zu den Anschaffungskosten von Hörgeräten, um sicherzustellen, dass Versicherte Zugang zu angemessenen Lösungen haben.
  • Kostenübernahme für spezifische Modelle: Die DAK übernimmt die Kosten für verschiedene Modelle von Hörgeräten, insbesondere für solche, die bestimmten Qualitätsstandards entsprechen. Versicherte werden ermutigt, mit ihren Hörakustikern zu sprechen, um die Geräte zu identifizieren, die von der Kostenübernahme profitieren können.

Barmer

  • Kostenübernahme für Hörgeräte: Die Barmer bietet eine Kostenübernahme für Hörgeräte an, einschließlich Basismodellen und fortschrittlicherer Geräte. Versicherte können mit einer variierenden Erstattung je nach Gerätemodell rechnen.
  • Individuelle Zusatzleistungen: Die Barmer stellt zudem zusätzliche Dienstleistungen bereit, wie Unterstützungsprogramme, die den Nutzern helfen, sich mit ihren neuen Geräten vertraut zu machen und das gesamte Hörerlebnis zu verbessern.

Kaufmännische Krankenkasse (KKH)

  • Kostenübernahme für Hörgeräte: Die KKH übernimmt die Kosten für die Bereitstellung von Hörgeräten, sowohl HdO als auch IdO. Versicherte müssen eine medizinische Diagnose vorlegen, um von der Kostenübernahme zu profitieren.
  • Unterstützung bei der Auswahl: Die KKH bietet individuelle Unterstützung an, um den Versicherten bei der Auswahl von Hörgeräten zu helfen, basierend auf einer Bewertung ihrer Hörbedürfnisse und persönlichen Vorlieben.

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